AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hotel Am Blauen Wunder Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
für das Hotel Am Blauen Wunder, Loschwitzer Str. 48 in 01309 Dresden


§ 1 Geltung

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von uns, der Hotel Am Blauen Wunder Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Loschwitzer Str. 48 in 01309 Dresden, mit unseren Kunden abgeschlossenen Verträge über die Überlassung eines oder mehrerer Zimmer (Beherbergungsvertrag) im Hotel Am Blauen Wunder, Loschwitzer Str. 48 in 01309 Dresden, sowie der von uns sonst für unsere Kunden des Hotels Am Blauen Wunder in Dresden erbrachten Dienstleistungen.


2. Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft oder jedes öffentlich–rechtliche Sondervermögen.


3. Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kunden oder eines Dritten finden keine Anwendung, auch wenn wir deren Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen unseres Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


4. Individuelle Abreden zwischen uns und unserem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§ 2 Vertragsabschluss

1. Ein Beherbergungsvertrag zwischen unserem Kunden und uns kommt mit der Annahme des Antrags unseres Kunden durch uns zustande. Wir erklären bei einem Beherbergungsvertrag die Annahme durch Buchungsbestätigung. Unsere Buchungsbestätigung kann mündlich oder in Textform (§ 126 b BGB) erklärt werden. Ist eine Buchungsbestätigung durch uns aus Zeitgründen nicht mehr möglich, kommt der Beherbergungsvertrag zustande, wenn wir das / die Zimmer für unseren Kunden bereitstellen.


2. Alle Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich, sofern unsere Angebote nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder sie eine Annahmefrist enthalten.


3. Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Zimmers besteht für unseren Kunden nur, wenn die Überlassung dieses Zimmers mit uns ausdrücklich vereinbart worden ist.


§ 3 Kein Verwahrungsvertrag bei Überlassung Stellplatz

Stellen wir unserem Kunden einen Stellplatz auf unserem Hotelgrundstück oder an einem anderen Ort zur Verfügung, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zwischen unserem Kunden und uns zustande, auch wenn die Zurverfügungstellung gegen ein vom Kunden zu zahlendes Entgelt erfolgt.


§ 4 Kurtaxe / Preise / Preiserhöhung

1. Unsere Preise verstehen sich ohne Kurtaxe und andere Kommunalabgaben.


2. Für die Überlassung unserer Zimmer sind, sofern zwischen unserem Kunden und uns nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, unsere bei Vertragsschluss geltenden Preise maßgeblich. Diese Preise sind auf unserer Webseite www.habw.de ersichtlich. Sie verstehen sich pro Nacht und Zimmer sowie inklusive Mehrwertsteuer.


3. Für Getränke und Speisen gelten die Preise unserer Getränke- und Speisekarte. Für die sonst für unseren Kunden erbrachten Dienstleistungen gelten die vereinbarten Preise.


4. Sind die von uns nach dem abgeschlossenen Vertrag geschuldeten Leistungen mehr als vier Monate nach Vertragsschluss zu erbringen, können wir den vereinbarten Preis entsprechend nach Vertragsabschluss eingetretener Kostensteigerungen aufgrund Lohnerhöhungen und / oder Preissteigerungen für Rohstoffe und/oder sonstige Leistungen um bis zu 5 % des vereinbarten Preises erhöhen.


§ 5 An- und Abreise Kunde

1. Sofern wir mit unseren Kunden nicht ausdrücklich andere Zeiten vereinbart haben, ist der Bezug des / der Zimmer/s durch unseren Kunden nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages zulässig und hat unser Kunde das / die Zimmer bis 11:00 Uhr des Abreistages an uns herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den / die überlassenen Zimmer steht unseren Kunden nicht zu.


2. Das von unserem Kunden angemietete Zimmer muss bis spätestens 20:00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ansonsten sind wir berechtigt, über das / die Zimmer zu verfügen, sofern uns nicht zuvor unser Kunde seine verspätete Ankunft mitgeteilt hat oder wir mit unserem Kunden nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart haben.


§ 6 Rücktritt und Kündigung

1. Unserem Kunden steht vor Anreise (Reisebeginn) das vertragliche Recht zum Rücktritt von dem mit uns abgeschlossenen Beherbergungsvertrag gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung zu. Die Entschädigung beträgt bei einem

Rücktritt bis 7 Tage vor der Anreise 0% (kostenfrei),
Rücktritt bis 3 Tage vor der Anreise 40 %,
Rücktritt bis einen Tag vor der Anreise (15.00 Uhr) 60% und
bei einem Rücktritt am Tag der Anreise 80 %
des vereinbarten Gesamtpreises. Unserem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder niedriger als die verlangte Entschädigung entstanden sei.


2. Gesetzliche Rücktrittsrechte unseres Kunden und von uns bleiben unberührt.


3. Unberührt bleiben auch gesetzliche Kündigungsrechte unseres Kunden oder von uns und das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund durch unseren Kunden oder durch uns. Wir sind insbesondere zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages aus wichtigem Grund berechtigt, bei höherer Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände, die uns eine Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen, wenn unser Kunde uns gegenüber wesentliche Tatsachen verschwiegen hat, bei deren Kenntnis wir den Beherbergungsvertrag nicht geschlossen hätten, wenn unser Kunde und / oder seine Begleiter erheblich den Geschäftsbetrieb unseres Hotels stören oder wenn wir begründeten Anlass für die Annahme haben, dass die Inanspruchnahme unseres Hotels durch unseren Kunden und / oder seine Begleiter die Sicherheit oder das Ansehen unseres Hotels oder der Hotel Am Blauen Wunder Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG gefährden.


4. Kündigen wir berechtigt, stehen unserem Kunden keine Schadensersatzansprüche zu. Beruht unsere Kündigung auf einer Pflichtverletzung unseres Kunden, haftet er uns für den Schaden, der uns dadurch entsteht, dass der Vertrag mit unserem Kunden durch unsere Kündigung vor der vereinbarten Zeit endet.


§ 7 Nichtinanspruchnahme unserer Leistung durch unseren Kunden

Reist unser Kunde nicht an oder beendet er vorzeitig die Nutzung des / der Zimmer oder nimmt er eine mit uns bereits vereinbarte andere Leistung nicht in Anspruch, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis zu verlangen. Wir bringen von dem vereinbarten Preis jedoch ersparte Aufwendungen in Abzug. Die ersparten Aufwendungen betragen bei einem Beherbergungsvertrag pauschal 20 % des vereinbarten Preises für den Tag / die Tage, an denen unser Kunde nicht angereist ist oder er vorzeitig die Nutzung des / der Zimmer/s beendet hat.


Nimmt unser Kunde eine andere mit uns bereits vereinbarte Leistung nicht in Anspruch, betragen die ersparten Aufwendungen pauschal 20 % des für die andere Leistung vereinbarten Preises oder, wenn der Preis für die andere Leistung Bestandteil eines Gesamtpreises ist, 20 % des entsprechenden Anteils der anderen Leistung an dem Gesamtpreis. Unserem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass wir höhere Aufwendungen erspart haben.


§ 8 Zahlung

1. Wir können von unserem Kunden eine Vorauszahlung des vereinbarten Preises verlangen.


2. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit unseres Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer Forderungen durch unseren Kunden gefährdet ist, können wir von unserem Kunden die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Preises verlangen.


3. Haben wir unseren Kunden zur Leistung der Vorauszahlung erfolglos eine angemessene Frist bestimmt, können wir unserem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen mit der Erklärung, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.


4. Die Regelungen von § 8 Abs. 1 bis 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn es sich bei dem mit unserem Kunden abgeschlossenen Vertrag um einen Pauschalreisevertrag handelt.


5. Für bereits erbrachte Leistungen können wir von unserem Kunden eine angemessene Anzahlung verlangen.


6. Soweit durch unseren Kunden der vereinbarte Preis noch nicht durch Anzahlung und /oder Vorauszahlung bezahlt wurde, ist der vereinbarte Preis bei Beendigung unserer Leistung zu bezahlen, soweit wir mit unserem Kunden nicht etwas anderes vereinbart haben. Schecks und Wechsel werden nur bei ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber durch uns angenommen; sämtliche mit ihnen verbundenen Kosten gehen zu Lasten unseres Kunden.


§ 9 Aufrechnung

Aufrechnungsrechte stehen unserem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche anerkannt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.


§ 10 Haftung

1. Wir haften außer bei einem Pauschalreisevertrag, außer bei einem unseren Kunden aufgrund der §§ 701, 702 BGB zustehenden Anspruch und außer bei einer Verletzung von Leben, Körper, Freiheit oder Gesundheit, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentlich sind insbesondere unsere Verpflichtungen zur rechtzeitigen Bereitstellung des / der Zimmer/s und die Freiheit des  / der Zimmer/s von Mängeln, die die Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.


2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.


3. Ein unserem Kunden aufgrund der §§ 701, 702 BGB zustehender Anspruch erlischt, wenn nicht unser Kunde unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, uns Anzeige macht. Dies gilt nicht, wenn die Sachen von uns zur Aufbewahrung übernommen waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von uns oder unseren Leuten verschuldet ist.


4. Haften wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen Dritten, der nicht unser gesetzlicher Vertreter, Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfe ist, beschränkt sich unsere Haftung für solche Schäden auf den dreifachen mit unserem Kunden vereinbarten Preis, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden.


§ 11 Verjährung

Ansprüche unseres Mandanten gegen uns wegen Mängel verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. § 11 Satz 1 gilt nicht für Mängel einer Pauschalreise; für die Verjährung von Ansprüchen unseres Kunden wegen Mängel einer Pauschalreise gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.


§ 12 Gerichtsstand / Rechtswahl / salvatorische Klausel

1. Ist unser Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich–rechtliches Sondervermögen oder hat unser Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand oder verlegt er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland oder sind sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dem zwischen uns und unserem Kunden geschlossenen Vertrag unser Geschäftssitz.


Wir können aber unseren Kunden auch an dessen Wohnsitz bzw. allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.


2. Die vertragliche Beziehung zwischen unserem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.


3. Soweit der mit unserem Kunden geschlossene Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach der Zielsetzung des abgeschlossenen Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn ihnen die Regelungslücken bekannt gewesen wären.

Informationen zur Beherbergungssteuer der Landeshauptstadt Dresden.

Beherbergungssteuer – was ist das und wofür ist das gut?

Mit der Beherbergungssteuer wird der Aufwand des Gastes für die Möglichkeit einer privat veranlassten, entgeltlichen Übernachtung in einer Beherbergungseinrichtung besteuert.

Die Beherbergungssteuer ist – wie zum Beispiel auch die Hundesteuer und die Zweitwohnungssteuer – eine örtliche Aufwandsteuer. Aufwandsteuer deshalb, weil ein „besonderer Aufwand“ besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht.


Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden vom 7. Mai 2015.


Steuern – wie auch die Beherbergungssteuer – werden nicht für einen bestimmten Zweck erhoben, sondern dienen allgemein als Einnahmequelle für den städtischen Haushalt. Die wichtigsten kommunalen Ausgaben, die aus dem Haushalt der Stadt Dresden bestritten werden, sind Sozialleistungen und der Bau sowie die Unterhaltung von Schulen und Kinder-tagesstätten, daneben werden aber auch kulturelle Einrichtungen und Sportstätten aus dem Stadthaushalt finanziert.


Wer wird besteuert?

Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in Dresden entgeltlich privat in Hotels, Gasthöfen oder Pensionen, Ferienunterkünften oder ähnlichen Beherbergungsstätten sowie auf Campingplätzen übernachten, soweit nicht ausnahmsweise eine Steuerbefreiung (s. u.) besteht. Die Übernachtung auf Wohnmobilstandplätzen ist steuerpflichtig, sofern besondere Sanitärräume angeboten werden.


Wie hoch ist die Beherbergungssteuer und wann ist sie zu entrichten?

Die Beherbergungssteuer ist abhängig von dem aufgewendeten Betrag für die einzelne Übernachtung der Beherbergung (einschließlich Mehrwertsteuer). Entrichten mehrere Personen einen einheitlichen (gemeinsamen) Zimmerpreis, entfällt auf jeden Gast ein Betrag, der der Division dieses Preises durch die Zahl der dafür beherbergten Gäste entspricht.

Die Beherbergungssteuer beträgt sechs Prozent des für die jeweils einzelne Übernachtung geschuldeten Entgeltes, abgerundet auf volle Euro-Cent.

Ein Gast übernachtet – beispielsweise – fünf Nächte in einem Einzelzimmer, das ohne Frühstück 64,95 Euro pro Nacht kostet. Sechs Prozent des jeweils für die einzelne Übernachtung geschuldeten Entgeltes (64,95 Euro x 6 / 100) beträgt 3,897 Euro, abgerundet auf volle Euro-Cent beläuft sich der Steuerbetrag auf 3,89 Euro für eine Übernachtung. Insgesamt beträgt der Steuerbetrag für die gesamte Beherbergung 19,45 Euro (5 Übernachtungen x 3,89 Euro Steuerbetrag).

Die Beherbergungssteuer ist spätestens am letzten Auf-enthaltstag, in der Regel also bei der Abreise, in der Beherbergungseinrichtung zu entrichten.


Wichtig:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Betreiber Ihrer Unterkunft verpflichtet ist, von Ihnen die Beherbergungssteuer einzuziehen. Sollten Sie sich durch Ihren Gastgeber zu Unrecht belastet fühlen, entrichten Sie bitte trotzdem zunächst die Beherbergungssteuer und machen Sie Erstattungsansprüche im Nachhinein gegenüber dem Steuer- und Stadtkassenamt der Landeshauptstadt Dresden geltend. Die Kontaktdaten finden Sie untenstehend.

 

Gibt es Steuerbefreiungen?

Nicht besteuert werden:

Beherbergungen, wenn diese ausschließlich beruflichen Zwecken dienen oder aus Gründen der Berufsaus- oder -fortbildung erforderlich sind,
Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit,
schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr sowie
bei Schwerbehinderten mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr und dem Merkzeichen „B“ zusätzlich eine Begleitperson.

Wichtig:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Betreiber Ihrer Unterkunft verpflichtet ist, von Ihnen Name, Wohnanschrift, Geburtsdatum und Datum der An- und Abreise zu vermerken und von Ihnen unterschreiben zu lassen, sofern keine Beherbergungssteuer auf Grund einer Steuerbefreiung eingezogen wird. Dies gilt für Kinder unter 18 Jahren nur, soweit sie nicht in Begleitung Erwachsener Unterkunft nehmen.

Landeshauptstadt Dresden

Steuer- und Stadtkassenamt

Beherbergungssteuer

Das Steuer- und Stadtkassenamt informiert über die Satzungsänderung zum 1. Januar 2019


Wie können die Beherbergungsgäste die berufliche Veranlassung ihrer Übernachtung oder eine Steuerbefreiung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb nachweisen?


Arbeitnehmer und Personen in beruflicher Aus- oder Fortbildung:

Für diesen Personenkreis genügt eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Bildungseinrichtung. Diese Bescheinigung muss ausdrücklich auf eine berufliche Veranlassung der Übernachtung bzw. auf eine Berufsausbildung Bezug nehmen und mindestens folgende Angaben enthalten:

den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers bzw. der Bildungseinrichtung und
den Namen und das Geburtsdatum des Beherbergungsgastes und
den Beherbergungszeitraum.
Selbstständige / freiberuflich Tätige:

Wer selbstständig freiberuflich oder gewerblich tätig ist, kann die berufliche Notwendigkeit seiner Beherbergung durch eine Eigenbestätigung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck (ein Muster dieses Vordruckes finden Sie im Internetauftritt der Landeshauptstadt Dresden) bescheinigen.

Kinder bzw. Gäste unter 18 Jahren:

Hier genügt beispielsweise die Angabe des Alters auf dem Meldeschein, den die Eltern bzw. Begleitpersonen ausfüllen und dadurch die Angaben bestätigen. Wichtig ist, dass auf Anfrage ein volljähriger Ansprechpartner (Eltern) genannt werden kann, welcher bestätigt, dass der steuerbefreite Gast beim Aufenthalt minderjährig war.

Schwerbehinderte / Begleitpersonen:

Hier genügt die Vorlage des entsprechenden Schwerbehindertenausweises.

Welche Folgen hat eine unrichtige Bescheinigung?

Der Gast bzw. Arbeitgeber / Dienstherr bestätigt in der Bescheinigung, dass die Beherbergung beruflich / aus- oder fortbildungsbedingt notwendig ist. Bei unrichtigen Bescheinigungen haften die genannten Personen für die entgangene Steuer. Das Ausstellen einer inhaltlich unrichtigen Bescheinigung kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden.

Bin ich als Gast überhaupt gesetzlich verpflichtet, Auskunft über den Grund meines Aufenthaltes zu geben?

Es besteht keine Verpflichtung des Gastes, den Anlass seiner Reise anzugeben. Falls der Gast darauf verzichtet, den beruflichen Anlass der Beherbergung anzugeben und zu belegen, ist eine Beherbergungssteuer zu erheben und zu bezahlen.

Kann ein Gast den Nachweis über die berufliche Notwendigkeit auch nachreichen und bekommt dann eine Erstattung der Beherbergungssteuer?

Wenn für eine Beherbergung eine Beherbergungssteuer erhoben wurde, weil der Gast keinen Nachweis über die berufliche / aus- oder fortbildungsbedingte Notwendigkeit erbracht hat, kann beim Steuer- und Stadtkassenamt der Landeshauptstadt Dresden unter entsprechender Nachweis-führung (Rechnungskopie und Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Bildungseinrichtung) die Rückerstattung der eingezogenen Beherbergungssteuer beantragt werden.

Wo kann ich mehr Informationen zur Beherbergungssteuer in Dresden erhalten?

Internet:

www.dresden.de/beherbergungssteuer

E-Mail:

steuer-stadtkassenamt@dresden.de

Besucheranschrift:

Dr.-Külz-Ring 19

Zimmer: 4/206 und 207

01067 Dresden

Telefon: (03 51) 4 88 27 19

Telefax: (03 51) 4 88 28 98

Postanschrift:

Landeshauptstadt Dresden

Steuer- und Stadtkassenamt

Abteilung Aufwandsteuer

Sachgebiet Beherbergungssteuer

Postfach 12 00 20 01001 Dresden

Öffnungszeiten:

Montag: 9 bis 12 Uhr

Dienstag: 9 bis 18 Uhr

Donnerstag: 9 bis 18 Uhr

Freitag: 9 bis 12 Uhr

Impressum

Herausgeberin

Landeshauptstadt Dresden

Steuer- und Stadtkassenamt

Telefon (03 51) 4 88 24 96

Telefax (03 51) 4 88 28 98

E-Mail steuer-stadtkassenamt@dresden.de

Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon (03 51) 4 88 23 90

Telefax (03 51) 4 88 22 38

E-Mail presse@dresden.de

Postfach 12 00 20

01001 Dresden

www.dresden.de

Zentraler Behördenruf 115 – Wir lieben Fragen

Aktualisierte Auflage Dezember 2018

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